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Entrümpelung im Todesfall: Was Erben wissen müssen

Entrümpelung im Todesfall: Was Erben wissen müssen

Eine Verlassenschaft Entrümpelung ist für die Hinterbliebenen sehr wichtig, da man dadurch die Räumlichkeiten schneller vermieten, verkaufen oder selbst effektiv nutzen kann. In diesem Blog werden wir Sie über eine Entrümpelung im Todesfall informieren und unsere professionelle und seriöse Entrümpelungsfirma vorstellen. Wir können Sie bei einer Todesfall Entrümpelung bestens unterstützen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unschlagbare Preise sind wir für diverse Entrümpelungen die besten Ansprechpartner. Für weitere Informationen können Sie jederzeit unsere Homepage besuchen oder uns einfach anrufen. Unser Team ist 24h erreichbar und freut sich auf Ihren Anruf!

Wann darf man die Wohnung eines Verstorbenen räumen?

In der Regel kann man eine Wohnungsräumung eines verstorbenen innerhalb einen Monat, nach dem Eintreten des Todes beantragen. Normalerweise sollte die Sache innerhalb 3 Monate vollständig erledigt sein. Falls ein Testament vorliegt, könnte diese Zeit sich um einiges verkürzen. Wir empfehlen einen Rechtsanwalt für diese Sache zu arrangieren. Somit können Sie die Zeit nochmals um einiges beschleunigen. Je schneller die Sache erledigt ist, umso schneller können Sie von der Wohnung finanziell profitieren.

Entrümpelung im Todesfall: Was Erben wissen müssen

Wer räumt die Wohnung von einem verstorbenen bei Erbausschlagung?

Diese Art von Räumungen kann man mit reichlich Hilfe auch selbst in die Hand nehmen. Doch man darf nicht vergessen, dass eine Wohnungsräumung eine sehr schwere und aufwendige Arbeit ist. Es nimmt sehr viel Zeit in Anspruch. Wir empfehlen, eine professionelle Entrümpelungsfirma für dies zu beauftragen. Diese können diverse Objekte viel schneller und effektiver räumen.

Entrümpelung im Todesfall: Was Erben wissen müssen

Was gehört zur Entrümpelung?

Eine Entrümpelung ist die Bezeichnung der Dienstleistung, für diverse Objekträumungen. Dabei geht es um eine partielle, meistens aber um die gesamte Räumung eines bestimmten Objekts. Es gibt verschiedene Arten von Entrümpelungen. Diese sind, Wohnungsräumung, Haushaltsauflösung, Verlassenschaft Entrümpelung, Messie Entrümpelung, Kellerentrümpelung, Dachboden Entrümpelung, Garten Entrümpelung, Garagenentrümpelung, Büroentrümpelung und Firmenentrümpelung. Während dieser Art von Räumungen können sowie alle Gegenstände, auch sämtliche Vertäfelungen und Einbaumöbel entfernt werden. Wertvolle Gegenstände wie zum Beispiel Antiquitäten oder Elektrogeräte können als Wertausgleich in Zahlung genommen werden.

Entrümpelung im Todesfall: Was Erben wissen müssen

Wer zahlt die Entrümpelung bei einem Todesfall?

In der Regel müssen die Angehörigen, beziehungsweise die Erbschaften die gesamten Kosten für die Dienstleistung bezahlen. Falls es sich um mehrere Erbschaften handelt, können wir auch für jeden eine Teilrechnung vorbereiten. In Sonderfällen könnte es sein, dass die Räumungskosten von dem Staat übernommen werden. Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung und lassen Sie sich zum Thema beraten.